DieEuropäische Klimaklage

Der Schutz vor der Klimakrise muss einklagbar sein!

Greenpeace brachte klimaschädliche Gesetze – gemeinsam mit über 8.000 Kläger*innen – als Sammelklage vor den Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage zurück.

Einer der Klimakläger - Mex M. - kämpft nun zusammen mit Anwältin Michaela Krömer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. 

Wir fordern eine lebenswerte Zukunft!

Die Klimakrise ist in Österreich angekommen und bedroht zunehmend die Grundrechte der Menschen. Hitzebedingte Ernteausfälle, Überschwemmungen und extreme Wetterereignisse rauben den ÖsterreicherInnen ihre Lebensgrundlage und bedrohen unsere Zukunft. Wir haben jedoch noch Zeit die Erderwärmung zu stoppen und auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Dazu brauchen wir aber Gesetze, die unser Klima und unsere Zukunft schützen! Betroffene und engagierte Menschen klagten beim Verfassungsgerichtshof zusammen mit Greenpeace ein, dass klimaschädliche Gesetzgebung, wie die Kerosinsteuer-Befreiung, abgeschafft werden. Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage zurück. 

Einer der Klimakläger - Mex M. - kämpft nun zusammen mit Anwältin Michaela Krömer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. 

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Wir wollen mit der Klimaklage eine lebenswerte Zukunft für alle erreichen. Sage uns unter dem Hashtag #RechtAufZukunft für welche Zukunft du dich einsetzt.

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Fragen & Antworten

  • Klimakläger Mex. M hat bereits bei der österreichischen Klage vor dem Verfassungsgerichtshof als einer von 8.060 KlimaklägerInnen mitgewirkt. Nun tritt er mit einer eigenständigen Klage zusammen mit mit Rechtsanwältin Michaela Krömer den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, da er in Österreich keine Möglichkeit mehr hat sein Recht auf eine lebenswerte Zukunft einzuklagen. Er ist durch seine Erkrankung - Multiple Sklerose, die sich unter Hitzeeinwirkung verschlechtert - besonders von den steigenden Temperaturen durch die Klimakrise betroffen. Mehr erfahren Sie dazu hier.

  • Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage aus reinem Formalismus im Oktober 2020 zurück, so seien etwa BahnfahrerInnen nicht davon betroffen, dass der Flugverkehr steuerlich bevorzugt werde. Damit zeigt sich: Das österreichische Recht schützt seine BürgerInnen nicht ausreichend vor der Klimakrise und ihren katastrophalen Folgen.

  • Der im Namen der rund 8.000 Kläger*innen beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Individualantrag von Anwältin Michaela Krömer ist hier abrufbar, sowie hier der vom Verfassungsgerichtshof getroffene Beschluss vom Oktober 2020.

  • Wir wollen für die Österreicher*innen erreichen, dass ihre Grundrechte vor den Auswirkungen der Klimakrise besser geschützt sind. Wir spüren die Folgen der Klimakrise auch bei uns in Österreich immer deutlicher. Hochwasser, Dürre und Hagel zerstören Felder und Ernteerträge. Erhöhte Feinstaubwerte in der Luft führen zu Atemwegserkrankungen und Allergien. Extremwetter wie Hitze verursachen mehr Todesfälle. Mittlerweile gibt es doppelt so viele Hitzetote pro Jahr wie Verkehrstote. Die steigenden Temperaturen lassen auch unsere Gletscher schmelzen. Die Klimakrise bedroht unsere Umwelt, unsere Gesundheit, unser Eigentum - und damit unsere Grundrechte. Der österreichische Staat hat allerdings eine Pflicht, uns in Österreich vor diesen Eingriffen zu schützen. Vereinfacht gesagt haben wir ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft in Österreich.

  • Für uns Österreicher*innen gelten die Grundrechte, wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf unversehrtes Eigentum. Ein Grundrecht - zum Beispiel das Recht auf Leben - macht nur dann Sinn, wenn es eine Pflicht des Staates umfasst, mich bei vorhersehbaren Gefahren auch zu schützen. Andernfalls müsste ich zuerst mein Leben riskieren, um mein Recht auf Leben einzufordern und das macht wenig Sinn. Somit besteht bei bestimmten Grundrechten, wie dem Recht auf Leben, auf unversehrtes Eigentum, auf Gesundheit (abgeleitet aus Art 8 EMRK) eine Pflicht des Staates zu schützen. Diese Pflicht beinhaltet auch, dass der Staat passende Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen trifft, damit die Rechte geschützt sind.

  • Bei der Sammelklage geht es darum, dass sich möglichst viele Menschen einer Klage anschließen, um sie gemeinsam möglichst stark zu machen. Formal ist die  Sammelklage von Greenpeace eine Bündelung von Individualanträgen. Diese werden gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Dadurch, dass möglichst viele Menschen mitklagen, verleiht die Sammelklage dem Anliegen der Sammekläger*innen Nachdruck.

  • Die Sammelklage gibt den Österreicher*innen die Möglichkeit sich an der Klimaklage zu beteiligen und somit auch zum Ausdruck zu bringen, dass Sie mit der Untätigkeit Österreichs zum Klimaschutz und der Benachteiligung des Bahnverkehrs nicht einverstanden sind. Gegenüber dem Verfassungsgerichtshof setzen wir ein starkes Zeichen - je mehr Menschen sich beteiligen, desto klarer die Botschaft: Die Österreicher*innen sind mit der klimaschädlichen Gesetzgebung nicht einverstanden!

  • Alle österreichischen Staatsbürger*innen über 18, die nachweisen können, dass sie von der Benachteiligung betroffen sind - beispielsweise durch Vorlage einer ÖBB Vorteilscard/Österreichcard oder eines internationalen Zugtickets.

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